Aufgabenbereich der Schulärztin



Die Schulärztin fungiert als „Arbeitsmedizinerin“ und neutrale Vertrauensperson für die SchülerInnen im Team mit Eltern, Direktion und Lehrkörper. Dabei soll die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Jugendlichen im „Umfeld und Arbeitsbereich Schule“ erhalten bleiben und mögliche Schäden verhindert werden im Sinne der WHO-Definition:

„Gesundheit ist körperliches, geistiges, seelisches und soziales Wohlbefinden“

Dazu gehören:

  • Einzeluntersuchungen und Beratungen der SchülerInnen, bei Notwendigkeit auch unter Einbeziehung der Eltern und Lehrkräfte bei gesundheitlicher Gefährdung
  • Tauglichkeitsuntersuchungen (Schikurse, verschiedene Sportarten…)
  • Turnbefreiungen
  • Impfungen (FSME und Meningokokken werden von der Schulärztin durchgeführt, die übrigen Impfungen vom Gesundheitsamt unterstützt von der Schulärztin)
  • Erste Hilfe bei Verletzungen und Erstversorgung bei Akutbeschwerden
  • Überprüfung des hygienischen Zustandes der Schule und des Buffets
  • Mitwirkung bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten
  • Beratung bei Schulmöbelankauf und Materialauswahl (Böden, Putzmittel….)
  • Organisation, Entwicklung und Mitwirkung bei Projekten über Sucht, Ernährung, Essstörungen, Gewalt, Bewegung, Haltungsschäden, Stress, Sexualität, Umwelt, Gesundheitsvorsorge, Aids, Muskelfunktionen, Gendermedizin, Verbesserung des „Lebensraumes Schule“ usw.
  • Beratung bei der Leistungsfeststellung und Beurteilung von Schülern und Schülerinnen mit körperlicher bzw. gesundheitlicher Gefährdung
  • Mitwirkung beim SGA
  • Teilnahme an Konferenzen und Schulentwicklung
  • Vernetzung und Zusammenarbeit mit weiteren sozialen Organisationen wie Schulpsychologie, Fachkräften aus dem Bereich der Sozialarbeit und Psychotherapie, Fachstelle für Suchtvorbeugung, Koordination und Beratung NÖ, Jugendanwaltschaft NÖ, bei Bedarf auch Exekutive (Elternschulungen) und Jugendwohlfahrt